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Kleinkraftler: Grünes Licht nur noch mit grünem Kennzeichen
Mofas und Mopeds dürfen ab dem 1. März 2016 nur noch mit grünem Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die blauen Kennzeichen sind dann nicht mehr gültig. Wer dennoch weiter mit einem alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich zudem strafbar. Die neuen grünen Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. Anders als Pkw müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind nur Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen erforderlich.
Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Versicherungskennzeichen gelten für Kleinkrafträder, die nicht mehr als 50 cm³ Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren und für Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über sechs km/h bis max. 45 km/h. Auch Segways (bis 20 km/h) sowie Quads und Trikes mit maximal 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und gleich schnelle E-Roller. Einen Sonderfall stellen Mofas und Mopeds aus ‚DDR‘-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.